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2025/2026: Drei Punkte für den SC Markdorf

Das am 21. September wegen eines Vergehens gegen den Schiedsrichter abgebrochene Verbandsspiel der Bezirksliga Bodensee, Hattinger SV gegen den SC Markdorf, wurde inzwischen gewertet. Die Bezirksspruchkammer entschied in ihrem Urteil, dass die Begegnung mit einem 3:0-Sieg zugunsten des SC Markdorf und einer 0:3-Niederlage zulasten des Hattinger SV in der Tabelle entschieden wird.

2025/2026: SC United Singen behält den Sieg

Für das Ende September in der 78. Minute beim Stand von 2:3 abgebrochene Spiel der Kreisliga A Staffel 2 zwischen HSK Croatia Singen und dem SC United Singen wurde jetzt durch die Bezirksspruchkammer Bodensee auf Vorarbeit der Kontrollstelle des SBFV das Urteil gesprochen. Die drei Punkte für das Spiel bleiben beim SC United Singen, das Ergebnis wird statt 2:3 jetzt aber 0:3 in der Tabelle gerechnet.

2024/2025: Spruchkammer entschied über zwei Spielabbrüche

Die Spruchkammer des Bezirks Bodensee hat die beiden letzten offenen Spielabbrüche der auslaufenden Saison nun auch noch entschieden. So wurde am 22. März in der Kreisliga A Staffel 2 die Partie des SV Volkertshausen gegen den SC United Singen beim Stand von 1:0 für die Gastgeber vom Schiedsrichter abgebrochen. Das Urteil bestätigt dem Singener Club nun das Verschulden am Spielabbruch und wertet das Spiel mit 3:0 für Volkertshausen.

Einen weiteren Spielabbruch gab es am 30. April ebenfalls beim Stand von 1:0 in der Bezirksliga Bodensee bei der Begegnung SG Reichenau/R.-Waldsiedlung gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen 2. Auch bestätigte die Spruchkammer nunmehr das Verschulden des 1. FC Rielasingen-Arlen nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit 3:0-Wertung zugunsten der Reichenauer.

2024/2025: Spielabbrüche wurden gewertet

Die Spruchkammer des Bezirks Bodensee hat inzwischen die Urteile zu den beiden noch offenen Spielabbrüchen vom Herbst 2024 den Vereinen zugestellt.

Das Spiel der Kreisliga A2 zwischen dem Hattinger SV und dem FC Hilzingen vom 27. Oktober wurde 3:0 zugunsten des Hattinger SV gewertet, 0:3 gegen den FC Hilzingen.

Die Begegnung der Kreisliga C1 vom 02. November zwischen dem SV Worblingen 2 und der SG Reichenau/R.-Waldsiedlung 3 ergab ein 3:0-Urteil zugunsten der Reichenauer und gegen den SV Worblingen 2.

2024/2025: Abgebrochenes Spiel wird neu angesetzt

Das am 20. Oktober 2024 vom Schiedsrichter in der 89. Minute beim Stand von 0:1 wegen Rudelbildung abgebrochene Spiel der Bezirksliga Bodensee, TuS Immenstaad - FC Öhningen-Gaienhofen, ist vom Staffelleiter neu anzusetzen. Dieses Urteil fällte die Bezirksspruchkammer Bodensee am 14.11.2024 auf Vorschlag der Kontrollstelle des SBFV. Grund ist, dass „keinem der beiden Vereine die Verursachung des Spielabbruchs kausal nachgewiesen werden kann“. Auch wurde das vom DFB neu eingeführte „STOPP-Konzept“ zur Vermeidung von Spielabbrüchen nicht angewendet. 

Beide Vereine wurden mit einer Geldstrafe im dreistelligen Bereich belegt, insgesamt vier Spieler wurden mit Sperren von drei bis sieben Begegnungen belegt, ein Zuschauer mit einer Geldstrafe und einem vorübergehenden Sportplatzverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2024/2025: Egger Punktabzug wurde bestätigt

Was schon seit Saisonbeginn ein offenes Geheimnis war, wurde nun durch das Bezirkssportgericht Bodensee bestätigt: Der BC Konstanz-Egg wird mit seiner Herrenmannschaft das kommende Spieljahr 2024/2025 mit sechs Minuspunkten beginnen. Grund ist die fehlende Jugendarbeit des Vereins.

Die Vorgaben des Südbadischen Fußballverbandes sind eindeutig: „Vereine, deren erste Herrenmannschaft in einer überbezirklichen Liga oder in der Bezirksliga spielt, müssen sich in der laufenden Spielzeit mit mindestens zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Altersklassen bis zum Ablauf der Spielzeit am Spielbetrieb beteiligen.“

Dem Verein war dies bekannt. Die Vorschrift ist ein Schutz für die Jugendabteilungen, die die unbestrittene Mühe auf sich nehmen, Nachwuchsarbeit zu betreiben. Damit soll auch verhindert werden, dass die höherklassigen Mannschaften für sich nur „fertige“ Spieler aus anderen Clubs verpflichten, ohne selbst einen entsprechenden Beitrag in Form von Jugendarbeit zu leisten. Deshalb heißt es in der Rechts- und Verfahrensordnung des SBFV: „Verstößt ein Verein gegen die Vorgaben ..., wird die klassenhöchste Aktivmannschaft zum Beginn der neuen Spielzeit mit einem Abzug von sechs Punkten bestraft.“

2019/2020: CFE Independiente Singen startet mit Punktabzug

Verbandsgericht weist Berufung gegen Bezirksurteil zurück

Wenn CFE Independiente Singen am Sonntag kommender Woche mit dem Auswärtsspiel beim TSV Aach-Linz in die neue Runde startet, dann trägt die Mannschaft von vornherein einen schweren „Rucksack“ mit sich: Sechs Punkte Abzug belasten das Konto des Vereins bereits vor dem ersten Anpfiff.

Das drohende Damoklesschwert müsste dem Club eigentlich während der gesamten Saison bewusst gewesen sein. Die Spielordnung des Südbadischen Fußballverbandes verlangt von Vereinen, deren erste Herrenmannschaft in der Bezirksliga oder höher spielt, aktive Jugendarbeit. Sie „müssen sich in der laufenden Spielzeit mit mindestens zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Altersklassen bis zum Ablauf der Spielzeit am Spielbetrieb beteiligen“. Spielgemeinschaften werden für den federführenden Verein angerechnet, fünfzehn an einen Jugendförderverein abgestellte Spieler ersetzen eine Jugendmannschaft des Stammvereins.

Da CFE Independiente Singen weder eine eigene Jugendmannschaft hatte, noch federführend an einer Spielgemeinschaft beteiligt war und auch keine dreißig Spieler beim JFV Singen stellte, sprach das Bezirkssportgericht Bodensee zum Saisonende das nach der Rechts- und Verfahrensordnung des SBFV unumgängliche Urteil aus: Abzug von 6 Punkten zum Beginn der neuen Spielzeit für die klassenhöchste Aktivmannschaft. Gegen dieses Urteil legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht ein, begründete dies unter anderem damit, man habe erst im Juli 2018 von der Problematik erfahren und schließlich entschieden, nicht wie ein anderer Verein in gleicher Lage zwei Mannschaften zu stellen, sondern sich nach Spielern verschiedener Altersstufen umzuschauen. Zudem verweist der Verein auf die bestehenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Vorgaben. Die Tatsache an sich, die Voraussetzungen nicht erfüllt zu haben, stellte CFE Independiente nicht in Abrede.

Vom Berufungsgericht wird durchaus anerkannt, „dass es für den Berufungsführer ... in der aktuellen Situation im Jugendfußball sicherlich nicht einfach ist, ausreichend Juniorenspieler in den JFV zu entsenden oder eigene Juniorenmannschaften zu stellen.“ Gleichzeitig wird aber auch darauf verwiesen, dass die entsprechenden Bestimmungen des SBFV „eine von allen Vereinen über die Beschlüsse der Verbandstage mitgetragene sportpolitische Entscheidung“ waren. Die Anrechnungsregelung für JFV-Stammvereine (15 Spieler = eine Mannschaft) wurde bereits im Mai 2014 bekanntgemacht, während der JFV Singen erst 2016 gegründet wurde. Auch die Sanktionsregelung mit sechs Punkten Abzug sei im Mai 2018 wirksam bekanntgemacht worden. Für die Kenntnisnahme solcher allgemeinverbindlicher und für den Spielbetrieb äußerst wichtiger und rechtswirksam bekanntgemachter Änderungen seien die Vereine ausschließlich selbst verantwortlich. Bei allem Verständnis wies das Verbandsgericht die Berufung zurück: „Eine anderslautende Ermessensentscheidung ist ... weder dem Bezirkssportgericht noch dem Berufungsgericht möglich.“