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15. Mai: Meldefrist für Aufstieg, Abstieg und Relegation

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Der 15. Mai 2024 ist ein wichtiger Termin für alle Vereine, die auf einem der Spitzenplätze in ihrer Staffel oder auf einem der Plätze am Tabellenende stehen.

Die Verpflichtung gilt für alle Mannschaften, die zumindest theoretisch noch die Möglichkeit haben, das Spieljahr auf einem der angesprochenen Tabellenplätze abzuschließen.

 

AUF- UND ABSTIEG BEI DEN AKTIVEN (HERREN UND FRAUEN)

* Alle für einen Aufstieg aus der Kreisliga C in die Kreisliga B der Herren in Frage kommenden Mannschaften haben bis spätestens 15. Mai 2024 dem Bezirksvorsitzenden schriftlich über das ePostfach mitzuteilen, ob sie von ihrem Aufstiegsrecht (Direktaufsteiger und Relegation) Gebrauch machen. Nicht oder nicht rechtzeitige Meldung bedeutet den Verzicht auf das Aufstiegsrecht.

* Für alle Spielklassen gilt, dass Vereine, die ihr eventuelles Aufstiegsrecht (Direktaufsteiger und Relegation) nicht wahrnehmen wollen, dies ebenfalls bis spätestens 15. Mai 2024 dem Bezirksvorsitzenden über das ePostfach schriftlich mitzuteilen haben.

* Des Weiteren haben auch alle Vereine, die an einer eventuellen Abstiegsrelegation nicht teilnehmen wollen, dies ebenfalls bis spätestens 15. Mai 2024 dem Bezirksvorsitzenden über das ePostfach schriftlich mitzuteilen.

 

AUF- UND ABSTIEG BEI DEN JUNIOREN

* Aufstiegsberechtigte für die überbezirklichen Staffeln müssen bis zum 15. Mai 2024 dem Verbandsjugendspielleiter schriftlich mitteilen, ob der Aufstieg wahrgenommen wird. Keine oder zu spät erfolgte Meldung bewirkt den Verzicht auf das Aufstiegsrecht.

* Für die Staffeln auf Bezirksebene müssen alle für den Aufstieg in Frage kommenden Mannschaften bis spätestens 24. Mai 2024 dem Bezirksjugendwart schriftlich mitzuteilen, ob sie von ihrem Aufstiegsrecht Gebrauch machen.

 

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