Spruchkammer entschied über zwei Spielabbrüche
Die Spruchkammer des Bezirks Bodensee hat die beiden letzten offenen Spielabbrüche der auslaufenden Saison nun auch noch entschieden.
So wurde am 22. März in der Kreisliga A Staffel 2 die Partie des SV Volkertshausen gegen den SC United Singen beim Stand von 1:0 für die Gastgeber vom Schiedsrichter abgebrochen. Das Urteil bestätigt dem Singener Club nun das Verschulden am Spielabbruch und wertet das Spiel mit 3:0 für Volkertshausen.
Einen weiteren Spielabbruch gab es am 30. April ebenfalls beim Stand von 1:0 in der Bezirksliga Bodensee bei der Begegnung SG Reichenau/R.-Waldsiedlung gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen 2. Auch bestätigte die Spruchkammer nunmehr das Verschulden des 1. FC Rielasingen-Arlen nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit 3:0-Wertung zugunsten der Reichenauer.