Meldefrist 15. Mai 2026 für Auf- und Abstieg sowie Relegation
Alle Vereine, die mit ihren Mannschaften zumindest theoretisch für einen Auf- bzw. Abstieg in Frage kommen, sind verpflichtet, bis zum 15. Mai 2026 ihre Meldung abzugeben.
Auf- und Abstieg bei den Aktiv-Mannschaften Herren und Frauen.
- Alle für einen Aufstieg aus der Kreisliga C in die Kreisliga B der Herren in Frage kommenden Mannschaften haben bis spätestens 15. Mai 2026 dem Bezirksvorsitzenden schriftlich über das E-Postfach mitzuteilen, ob sie von ihrem Aufstiegsrecht (Direktaufsteiger und Relegation) Gebrauch machen. Nicht oder nicht rechtzeitige Meldung bedeutet den Verzicht auf das Aufstiegsrecht.
- Für alle Spielklassen gilt, dass Vereine, die ihr eventuelles Aufstiegsrecht (Direktaufsteiger und Relegation) nicht wahrnehmen wollen, dies ebenfalls bis spätestens 15. Mai 2026 dem Bezirksvorsitzenden über das E-Postfach schriftlich mitzuteilen haben.
Des Weiteren haben auch alle Vereine, die an einer eventuellen Abstiegsrelegation nicht teilnehmen wollen, dies ebenfalls bis spätestens 15. Mai 2026 dem Bezirksvorsitzenden über das E-Postfach schriftlich mitzuteilen.
Auf- und Abstieg bei den Junioren-Mannschaften
- Aufstiegsberechtigte Mannschaften für die überbezirklichen Staffeln müssen bis zum 15. Mai 2026 dem Verbandsjugendspielleiter und dem Bezirksjugendwart schriftlich mitteilen, ob der Aufstieg wahrgenommen wird. Keine oder zu spät erfolgte Meldung bewirkt den Verzicht auf das Aufstiegsrecht.
- Für die Staffeln auf Bezirksebene müssen alle für den Aufstieg in Frage kommenden Mannschaften (die ersten Drei einer jeden Staffel) bis spätestens 18. Mai 2026 dem Bezirksjugendwart schriftlich mitteilen, ob sie von ihrem Aufstiegsrecht Gebrauch machen.