Wechselperiode II endet am 2. Februar
Die Wechselperiode II bietet die Möglichkeit eines Vereinswechsels im Winter. Das Wechselfenster der Saison 2025/26 ist seit dem 1. Januar 2026 geöffnet. Für Amateure und Vertragsspieler endet die Wechselperiode II am Montag, 2. Februar 2026. Spieler die den Verein wechseln möchten, mussten sich bis 31. Dezember 2025 beim bisherigen Verein abmelden.

Folgende Punkte sind bei einem Vereinswechsel in der Wechselperiode II unbedingt zu beachten:
Die Wechselperiode II gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2007) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2009). Die Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich, d.h. hier sind also die oben genannten Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§§ 7 und 8). Eine Ausnahme bilden der ältere A-Junioren und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang. Diese wechseln nach den Bestimmungen der Aktiven (wie oben beschrieben).
Da der 31. Januar in diesem Jahr auf ein Wochenende fällt, müssen Wechselanträge und Unterlagen 2. Februar 2026 der Passstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
Abmeldung bis zum 31.12. erforderllich
Die Abmeldung eines Amateur-Spielers musste bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.
Vorsicht: Bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch bis spätestens 31.12.2025 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist.
Kein Winter-Wechsel ohne Zustimmung
Vereinswechsel in der Wechselperiode II bedürfen der Zustimmung des abgebenden Vereins, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten. Wichtig: In der Wechselperiode II kann die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel nicht durch die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung ersetzt werden. Auch beim Abschluss eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig. Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 31.01.2026 beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.
WICHTIG: Erfolgen Abmeldungen nach dem 31.12.2025 oder gehen Unterlagen bzw. Anträge auf Vereinswechsel online nach dem 31.1.2026 ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden und der Spieler hat mit einer Wechselwartefrist zu rechnen. Ebenso können Unterlagen bzw. Online-Anträge, die nach dem 02.02.26 eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden.
Hilfe bei Fragen und Unklarkeiten
Bei Fragen oder Unklarheiten, steht die neue gemeinsame BW-Passstelle gerne zur Verfügung.
- Thomas Weiler, Teamleiter (t.weiler@wuerttfv.de / 0711- 22764-13)
- David Müller (d.mueller@wuerttfv.de / 0711- 22764-12)
- Christina Richter (christina.richter@badfv.de / 0721-40904-57)
- Andreas Sutter (andreas.sutter@sbfv.de / 0761-28 269-13)
In der BW-Passstelle arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Passstellen verbandsübergreifend zusammen. Mit optimierten Bearbeitungsprozessen bieten sie auch weiterhin verlässliche Unterstützung bei allen pass- und wechselrelevanten Themen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Synergien zu nutzen, Abläufe weiter zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten. Durch die gebündelten Ressourcen soll zudem das Serviceangebot für Vereine ausgebaut und weiter verbessert werden.
Bitte beachten Sie, dass wir uns ab dem 22.12.25 in den Betriebsferien befinden und Ihnen die Passstelle ab Mittwoch, dem 07.01.26 wieder zur Verfügung steht.