Jugend tagt in Öhningen
DruckversionPDF-VersionBezirksjugendtag am 5. Februar 2023
01.02.2023 | 18:12 Uhr
Einladung zum Bezirksjugendtag 2023
am Sonntag, 05. Februar 2023, um 10:00 Uhr
in der Turn- und Festhalle Öhningen (78337 Öhningen, Poststraße 16)
Ausrichter: FC Öhningen/Gaienhofen
Tagesordnung
1. Begrüßung und Grußworte
2. Wahl eines Protokollführers (vom ausrichtenden Verein FC Öhningen/Gaienhofen vorzuschlagen)
3. Wahl des Wahlleiters und der Wahlkommission
4. Feststellung der Stimmberechtigten
5. Tätigkeitsbericht über das erste halbe Spieljahr (Vorrunde)
6. Entlastung des Bezirksjugendausschusses
7. Wahl der Delegierten für den Verbandsjugendtag 2023
8. Wahl des Bezirksjugendwarts und des Bezirksjugendausschusses
9. Ortswahl für den Bezirksjugendtag und der Bezirkspokalendspiele 2024
10. Ehrung der Staffelsieger (E-Jugend Herbstrunde)
11. Kooperation Sport-Club Freiburg und Südbadischer Fußballverband e.V. „Gemeinsam für die Region, Gemeinsam für den Kinderfußball (Tobias Barth, SBFV-Geschäftsstelle & Niklas Zieger, SC Freiburg)
12. Erledigung der eingegangenen Anträge
13. Anfragen und Mitteilungen
14. Verschiedenes
15. Schlusswort
Anträge von den Vereinen sind schriftlich über das elektronische Postfach mit eingehender Begründung bis spätestens 15. Januar 2023 beim Bezirksjugendwart einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Das Stimmrecht der Vereine richtet sich nach § 42 Ziffer 3 der Satzung.
Diese Einladung gilt als Einberufung gemäß § 2 Ziffer 7 b der JO, unter Hinweis auf § 17 Ziffer 2 i der Satzung. Vereine, die dem Bezirkstag fernbleiben, werden auf § 61 der Rechts - und Verfahrensordnung hingewiesen.
Hans-Peter Restle
Bezirksjugendwart
am Sonntag, 05. Februar 2023, um 10:00 Uhr
in der Turn- und Festhalle Öhningen (78337 Öhningen, Poststraße 16)
Ausrichter: FC Öhningen/Gaienhofen
Tagesordnung
1. Begrüßung und Grußworte
2. Wahl eines Protokollführers (vom ausrichtenden Verein FC Öhningen/Gaienhofen vorzuschlagen)
3. Wahl des Wahlleiters und der Wahlkommission
4. Feststellung der Stimmberechtigten
5. Tätigkeitsbericht über das erste halbe Spieljahr (Vorrunde)
6. Entlastung des Bezirksjugendausschusses
7. Wahl der Delegierten für den Verbandsjugendtag 2023
8. Wahl des Bezirksjugendwarts und des Bezirksjugendausschusses
9. Ortswahl für den Bezirksjugendtag und der Bezirkspokalendspiele 2024
10. Ehrung der Staffelsieger (E-Jugend Herbstrunde)
11. Kooperation Sport-Club Freiburg und Südbadischer Fußballverband e.V. „Gemeinsam für die Region, Gemeinsam für den Kinderfußball (Tobias Barth, SBFV-Geschäftsstelle & Niklas Zieger, SC Freiburg)
12. Erledigung der eingegangenen Anträge
13. Anfragen und Mitteilungen
14. Verschiedenes
15. Schlusswort
Anträge von den Vereinen sind schriftlich über das elektronische Postfach mit eingehender Begründung bis spätestens 15. Januar 2023 beim Bezirksjugendwart einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Das Stimmrecht der Vereine richtet sich nach § 42 Ziffer 3 der Satzung.
Diese Einladung gilt als Einberufung gemäß § 2 Ziffer 7 b der JO, unter Hinweis auf § 17 Ziffer 2 i der Satzung. Vereine, die dem Bezirkstag fernbleiben, werden auf § 61 der Rechts - und Verfahrensordnung hingewiesen.
Hans-Peter Restle
Bezirksjugendwart
Nachrichtenart:
Allgemein
Bezirksjugendtag
kha / © SBFV