CFE Independiente startet mit Punktabzug
DruckversionPDF-VersionBerufung zurückgewiesen
15.08.2019 | 15:34 Uhr
Verbandsgericht weist Berufung gegen Bezirksurteil zurück
Wenn CFE Independiente Singen am Sonntag kommender Woche mit dem Auswärtsspiel beim TSV Aach-Linz in die neue Runde startet, dann trägt die Mannschaft von vornherein einen schweren „Rucksack“ mit sich: Sechs Punkte Abzug belasten das Konto des Vereins bereits vor dem ersten Anpfiff.
Das drohende Damoklesschwert müsste dem Club eigentlich während der gesamten Saison bewusst gewesen sein. Die Spielordnung des Südbadischen Fußballverbandes verlangt von Vereinen, deren erste Herrenmannschaft in der Bezirksliga oder höher spielt, aktive Jugendarbeit. Sie „müssen sich in der laufenden Spielzeit mit mindestens zwei Juniorenmannschaften unterschiedlicher Altersklassen bis zum Ablauf der Spielzeit am Spielbetrieb beteiligen“. Spielgemeinschaften werden für den federführenden Verein angerechnet, fünfzehn an einen Jugendförderverein abgestellte Spieler ersetzen eine Jugendmannschaft des Stammvereins.
Da CFE Independiente Singen weder eine eigene Jugendmannschaft hatte, noch federführend an einer Spielgemeinschaft beteiligt war und auch keine dreißig Spieler beim JFV Singen stellte, sprach das Bezirkssportgericht Bodensee zum Saisonende das nach der Rechts- und Verfahrensordnung des SBFV unumgängliche Urteil aus: Abzug von 6 Punkten zum Beginn der neuen Spielzeit für die klassenhöchste Aktivmannschaft. Gegen dieses Urteil legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht ein, begründete dies unter anderem damit, man habe erst im Juli 2018 von der Problematik erfahren und schließlich entschieden, nicht wie ein anderer Verein in gleicher Lage zwei Mannschaften zu stellen, sondern sich nach Spielern verschiedener Altersstufen umzuschauen. Zudem verweist der Verein auf die bestehenden Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Vorgaben. Die Tatsache an sich, die Voraussetzungen nicht erfüllt zu haben, stellte CFE Independiente nicht in Abrede.
Vom Berufungsgericht wird durchaus anerkannt, „dass es für den Berufungsführer ... in der aktuellen Situation im Jugendfußball sicherlich nicht einfach ist, ausreichend Juniorenspieler in den JFV zu entsenden oder eigene Juniorenmannschaften zu stellen.“ Gleichzeitig wird aber auch darauf verwiesen, dass die entsprechenden Bestimmungen des SBFV „eine von allen Vereinen über die Beschlüsse der Verbandstage mitgetragene sportpolitische Entscheidung“ waren. Die Anrechnungsregelung für JFV-Stammvereine (15 Spieler = eine Mannschaft) wurde bereits im Mai 2014 bekanntgemacht, während der JFV Singen erst 2016 gegründet wurde. Auch die Sanktionsregelung mit sechs Punkten Abzug sei im Mai 2018 wirksam bekanntgemacht worden. Für die Kenntnisnahme solcher allgemeinverbindlicher und für den Spielbetrieb äußerst wichtiger und rechtswirksam bekanntgemachter Änderungen seien die Vereine ausschließlich selbst verantwortlich. Bei allem Verständnis wies das Verbandsgericht die Berufung zurück: „Eine anderslautende Ermessensentscheidung ist ... weder dem Bezirkssportgericht noch dem Berufungsgericht möglich.“
Nachrichtenart:
Allgemein
Bezirksportgericht / Urteil
kha / © SBFV