1. FC Rielasingen-Arlen 2 verzichtet
DruckversionPDF-VersionKeine Neuansetzung nach Spielabbruch
10.04.2017 | 11:39 Uhr
Zu einem Spielabbruch war es am 2. April in der Kreisliga A, Staffel 1, gekommen. Die Partie CFE Independiente Singen gegen die Reserve des 1. FC Rielasingen-Arlen wurde in der 68. Minute vom Schiedsrichter beim Stand vom 2:0 für Singen auf Wunsch der Gäste abgebrochen. Grund war die schwere Verletzung, die ein Rielasinger Spieler bei einem unglücklichen Zusammenstoß erlitten hatte. Nach längerem Notarzteinsatz und Erstversorgung sahen sich die Spieler des 1. FC Rielasingen-Arlen 2 nicht mehr in der Lage, das Spiel fortzusetzen.
Jetzt liegt das Urteil des Bezirkssportgerichts Bodensee vor, wonach das Spiel neu anzusetzen wäre, weil keinem Verein ein Verschulden am Spielabbruch anzulasten ist. Der 1. FC Rielasingen-Arlen verzichtet allerdings auf eine nochmalige Ansetzung aufgrund personeller Probleme. Die Begegnung wird deshalb mit 3:0 zugunsten von CFE Independiente Singen gewertet.
Jetzt liegt das Urteil des Bezirkssportgerichts Bodensee vor, wonach das Spiel neu anzusetzen wäre, weil keinem Verein ein Verschulden am Spielabbruch anzulasten ist. Der 1. FC Rielasingen-Arlen verzichtet allerdings auf eine nochmalige Ansetzung aufgrund personeller Probleme. Die Begegnung wird deshalb mit 3:0 zugunsten von CFE Independiente Singen gewertet.
Nachrichtenart:
Allgemein
Bezirksportgericht / Urteil
kha / © SBFV