15. Mai: Meldetermin für Auf- und Abstieg
06.05.2019
Wie bereits in der Staffeleinteilung 2018/2019 im vergangenen Sommer beschrieben, müssen alle für den Aufstieg von der Kreisliga C zur Kreisliga B in Frage kommenden Vereine bis spätestens 15. Mai 2019 schriftlich und verbindlich dem Bezirksvorsitzenden Konrad Matheis über das ePostfach des SBFV mitteilen, dass sie den Aufstieg ggfs. auch tatsächlich wahrnehmen werden. Das gilt auch für die Mannschaften, die am 15. Mai (noch) nicht auf einem Aufstiegs- oder Relegationsplatz der Kreisliga C stehen.
Dies gilt ausschließlich für den Aufstieg von der Kreisliga C zur Kreisliga B. Für alle Klassen hingegen ist vorgeschrieben, dass jeder Verein bis zum 15. Mai 2019 schriftlich und verbindlich dem Bezirksvorsitzenden Konrad Matheis über das ePostfach des SBFV mitteilen muss, wenn er einen eventuellen Aufstieg nicht wahrnehmen wird und damit verbunden ggfs. auch auf die Teilnahme an der Relegation verzichtet, gleiches gilt für die Abstiegsrelegation.
Dies gilt ausschließlich für den Aufstieg von der Kreisliga C zur Kreisliga B. Für alle Klassen hingegen ist vorgeschrieben, dass jeder Verein bis zum 15. Mai 2019 schriftlich und verbindlich dem Bezirksvorsitzenden Konrad Matheis über das ePostfach des SBFV mitteilen muss, wenn er einen eventuellen Aufstieg nicht wahrnehmen wird und damit verbunden ggfs. auch auf die Teilnahme an der Relegation verzichtet, gleiches gilt für die Abstiegsrelegation.
Nachrichtenart:
Bezirksfußballausschuss