Bezirksschiedsrichterausschuss Bodensee
DruckversionPDF-VersionDer geschäftsführende Bezirksschiedsrichterausschuss (BSA) besteht aus dem Bezirksschiedsrichterobmann als Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Bezirkslehrwart, dem(n) Spieleinteiler(n), dem Beisitzer für Nachwuchsförderung, sowie höchstens zwei weiteren Beisitzern. Dieser wählt aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden. Des Weiteren gehören die Gruppenobleute und die Ehrenvorsitzenden dem BSA an.
Die Aufgaben des BSA sind in der Schiedsrichterordnung geregelt, ihm obliegt:
- die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter,
- die Prüfung und Anerkennung der Schiedsrichter,
- die Einteilung der Schiedsrichter in Leistungsklassen,
- die Einteilung der Schiedsrichter zu Spielleitungen,
- die Beobachtung der Schiedsrichter bei ihrer Tätigkeit,
- die Ahndungsbefugnisse gegen Schiedsrichter, soweit nicht Rechtsorgane des Verbandes zuständig sind.